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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Stiftung Bayern findest du hier .
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Vor genau 10 Jahren, 2014, war die Satzung der DLRG-Stiftung Bayern das letzte Mal überarbeitet worden. Änderungen im Stiftungsrecht, Themen der aktuellen Zeit, wie digitale und hybride Sitzungen, aber auch praktische Erfahrungen mit der bestehenden Satzung waren die wesentlichen Gründe, die Satzung der Stiftung grundlegend zu überarbeiten und neu zu fassen. Stiftungsvorstand und LV-Vizepräsident Prof. Dr. Harald Jatzke schufen eine solide Ausgangsbasis für die Neufassung, die mit kleinen Anpassungen auf große Zustimmung beim Stiftungsrat im Frühjahr 2024 stieß. Die Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken als überwachender Behörde brachte auch nur kleine Änderungen. Mit der Finanzverwaltung musste die Neufassung ebenfalls abgestimmt werden. Am Ende machte die Stiftungsratssitzung im Herbst 2024 sowie die Genehmigung der Stiftungsaufsicht am 6. Dezember 2024 endgültig den Weg frei für das Inkrafttreten der neuen Satzung. Möge diese für einen ähnlichen langen Zeitraum wie die Vorgängerfassung eine solide Arbeitsgrundlage darstellen.
Zeitgleich wuchs das Vermögen der Stiftung weiter an: Neben zeitnah zu verwendenden Mittelzuflüssen aus Spenden und Bußgeldern führen Zustiftungen zu einer langfristigen Vermögensmehrung. Zum Jahresende 2024 wurde erstmals die Bilanzsumme von 800.000 EUR überschritten. 2014 waren es im Vergleich 491 TEUR und 2019 691 TEUR. Das Zustiftungskapital ist alleine um 24,5 TEUR im Jahr 2024 gewachsen: Vermögen, dass jetzt Erträge erwirtschaften und damit langfristig Förderungen möglich macht. Erstmals konnten über 20.000 EUR auf den Erträgen des Vermögens erwirtschaftet werden, eine wesentliche Grundlage für die jährlichen Förderprojekte.
Die Stiftungsorgane sehen die Stiftung sehr gut für die Zukunft aufgestellt und freuen sich schon heute auf viele interessante und vielfältige Förderanträge für 2025, die ab sofort und bis zum 15. September 2025 gestellt werden können.
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