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Möglichkeit von Zustiftungen

Die DLRG-Stiftung Bayern bietet engagierten Förderern die Möglichkeit, innerhalb der Stiftung eine eigene Zustiftungen (ggfs. auch Unterstiftung genannt) ab einem Gesamtzustiftungsbetrag von 25.000 EUR zu errichten (§ 4a der Satzung). Diese müssen dem Stiftungszweck (§ 2 Abs. 1 der Satzung) entsprechen. Der Zustifter kann jedoch in der Zustiftungsvereinbarung im Rahmen des Stiftungszwecks bestimmte Zwecke, zu begünstigende Personenkreise oder Modalitäten der Ausschüttungen des Ertrags der Zustiftung bestimmen. Die Ausschüttungen der Erträgnisse der Zustiftung sind mit dem Namen des jeweiligen Zustifters zu verknüpfen. Nach Vereinbarung kann der Zustiftungsbetrag auch in mehreren Raten erbracht werden.

Zustifter gehören dem Stiftungsrat mit einem Anwesenheits- und Rederecht an.  

Unsere Zustiftungen

Gerne stellen wir im Folgenden unsere Zustiftungen vor:

Name der Zustiftung

Zustiftungszweck

Zustiftungsbetrag

Errichtungsdatum

Dieter und Ylva Hoffmann Unterstiftunganalog DLRG-StiftungStand 30.09.2023: 40.000 EUR03.01.2020
Zustiftung DLRG NürnbergDLRG KV Nürnberg-Roth-Schwabach e.V.Stand 30.09.2023: 31.001 EUR30.03.2023

 

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